Versicherungstechnische Hinweise

1. Alle Erlebnisveranstaltungen werden verantwortungsbewusst geplant und sorgsam durchgeführt. Erleidet ein Teilnehmer bei einer Veranstaltung einen Schaden, haftet der Veranstalter bzw. ein Mitarbeiter nur, wenn ihm grobes Verschulden zur Last gelegt werden kann.

2. Kann eine auf Werbeträgern ausgeschriebene Leistung ganz oder teilweise nicht erbracht werden, besteht Anspruch auf volle oder anteilige Rückerstattung des geleisteten Veranstaltungspreises. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter die Beeinträchtigung nicht zu vertreten hat. Falls eine Veranstaltung wegen mangelnder Teilnahme abgesagt werden muss, sind die bereits geleisteten Zahlungen vom Einzelveranstalter zurückzuerstatten, weitergehende Schadensersatzansprüche können jedoch nicht geltend gemacht werden.